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   BFH, 10.01.1991 - III B 214/90   

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https://dejure.org/1991,24731
BFH, 10.01.1991 - III B 214/90 (https://dejure.org/1991,24731)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1991 - III B 214/90 (https://dejure.org/1991,24731)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - III B 214/90 (https://dejure.org/1991,24731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.02.1980 - II B 26/79

    Abweichung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Auszug aus BFH, 10.01.1991 - III B 214/90
    Abgesehen davon kann eine überholte Rechtsprechung (die vom Bf. zitierte) nicht zur Begründung einer Divergenz herangezogen werden (vgl. BFH vom 20.2.1980 II B 26/79).
  • BFH, 02.10.1968 - IV S 2/67

    Ausetzung der Vollziehung - Statthaftigkeit eines Antrags - Hauptverfahren -

    Auszug aus BFH, 10.01.1991 - III B 214/90
    NV: Beschränkt sich der Beschwerdeführer auf die Rüge, das FG habe sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit ab Wirksamwerden des FG-Urteils der Auffassung des BFH in seinem Beschluß vom 2.10.1968 IV S 2/67 angeschlossen und sei damit ausdrücklich von den BFH-Entscheidungen vom 20.12.1961 VII 142/59 U und vom 21.7.1967 VI S 8/66 abgewichen, läßt sich diesen Ausführungen nicht entnehmen, welchen Rechtssatz das FG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des BFH unvereinbar sein soll.
  • BFH, 21.07.1967 - VI S 8/66

    Begehren der Steuererstattung om Aussetzungsverfahren

    Auszug aus BFH, 10.01.1991 - III B 214/90
    NV: Beschränkt sich der Beschwerdeführer auf die Rüge, das FG habe sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit ab Wirksamwerden des FG-Urteils der Auffassung des BFH in seinem Beschluß vom 2.10.1968 IV S 2/67 angeschlossen und sei damit ausdrücklich von den BFH-Entscheidungen vom 20.12.1961 VII 142/59 U und vom 21.7.1967 VI S 8/66 abgewichen, läßt sich diesen Ausführungen nicht entnehmen, welchen Rechtssatz das FG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des BFH unvereinbar sein soll.
  • BFH, 20.12.1961 - VII 142/59 U

    Aufrechterhalten erlangter Sicherheiten nach Aufhebung eines Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 10.01.1991 - III B 214/90
    NV: Beschränkt sich der Beschwerdeführer auf die Rüge, das FG habe sich hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Zeit ab Wirksamwerden des FG-Urteils der Auffassung des BFH in seinem Beschluß vom 2.10.1968 IV S 2/67 angeschlossen und sei damit ausdrücklich von den BFH-Entscheidungen vom 20.12.1961 VII 142/59 U und vom 21.7.1967 VI S 8/66 abgewichen, läßt sich diesen Ausführungen nicht entnehmen, welchen Rechtssatz das FG seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des BFH unvereinbar sein soll.
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